01 — Ist Mediationssupervision wirklich gesetzlich vorgeschrieben?
Ja — die ZMediatAusbV verpflichtet zertifizierte Mediatoren zur regelmäßigen Supervision. Es geht dabei aber nicht nur um eine Pflichtübung: Gerade die gesetzlich geforderte Reflexion ist oft der Moment, in dem ein festgefahrener Fall wieder in Bewegung kommt.
02 — Muss ich selbst Mediator sein, um Mediationssupervision in Anspruch zu nehmen?
Nein. Auch Konfliktmanager, Organisationsentwickler, Projektleiter oder andere Berufsträger, die Konflikte professionell begleiten, profitieren von derselben Art der Reflexion und Fachberatung.
03 — Worin unterscheidet sich Mediationssupervision von einer kollegialen Fallbesprechung?
Mediationssupervision verbindet fachliche Beratung mit einer strukturierten, prozesslenkenden Reflexion — dokumentiert nach internationalen Standards (izMSVO, DACH, ZMediatAusbV). Das geht über einen informellen Austausch deutlich hinaus.
04 — Kann Mediationssupervision auch während eines laufenden Verfahrens stattfinden?
Ja, gerade dann ist sie oft am wertvollsten: Sie ermöglicht, das eigene Handeln im laufenden Prozess zu überprüfen und gefestigt weiterzuarbeiten — statt erst nach Abschluss zu reflektieren.