Mediationssupervision

Mediationssupervision

Supervision für zertifizierte Mediatoren — und alle, die Konflikte professionell begleiten

Eine gesetzlich verankerte Notwendigkeit

Seit der Einführung des Mediationsgesetzes 2012 ist die Bezeichnung „Zertifizierter Mediator“ rechtlich geschützt. Die ZMediatAusbV von 2017 verpflichtet zertifizierte Mediatoren zur regelmäßigen Mediationssupervision — als Instrument der Qualitätssicherung, nicht als Option.

Jenseits der gesetzlichen Pflicht zeigt sich in der Praxis: Gerade bei komplexen, festgefahrenen Fällen ist der Austausch auf Augenhöhe oft der entscheidende Impuls, der wieder Bewegung in ein Verfahren bringt.

Zwei Ebenen der Mediationssupervision

Mediationssupervision verbindet zwei Aspekte: mediative Sach- und Fachberatung auf der einen Seite, ressourcenorientierte, prozesslenkende und inhaltsfreie Begleitung auf der anderen.

Im laufenden Verfahren ermöglicht das, das eigene Handeln zu überprüfen und gefestigt weiterzuarbeiten. Nach Abschluss eines Verfahrens hilft sie, das Geschehene zu reflektieren, eigene Lernfelder zu erkennen und Zweifel abzubauen.

Mehr als Mediatoren

Als international zertifizierte Mediationssupervisorin (gemäß izMSVO, DACH und ZMediatAusbV) begleite ich Mediatorinnen und Mediatoren in Deutschland, Österreich und der Schweiz durch gezielte Praxisfall-Supervision — dokumentiert nach gesetzlichen Vorgaben und internationalen Standards.

Darüber hinaus arbeite ich mit allen, die beruflich vor ähnlichen Herausforderungen stehen wie Mediatoren: Vorstände, Geschäftsführer und Gremienmitglieder, Konfliktmanager und Organisationsentwickler, Projektleiter — sowie Lehrer und Kriminalbeamte, deren Arbeit ebenfalls konstruktive Konfliktlösung unter schwierigen Bedingungen verlangt.

Wie die Mediationssupervision abläuft

Fallsupervision findet vor, während oder nach der Mediation statt — persönlich, telefonisch oder per Video. Achtsamkeit und ehrliches, maßvolles Feedback schaffen einen Rahmen, der entlastet und stärkt: wertvolle Impulse für sicheres zukünftiges Handeln, und gezielter Experteninput für neue Lösungsansätze.

Mediationssupervision
Mediationssupervision mit Andrea von Graszouw

Was Sie vorher wissen sollten

01 — Ist Mediationssupervision wirklich gesetzlich vorgeschrieben?

Ja — die ZMediatAusbV verpflichtet zertifizierte Mediatoren zur regelmäßigen Supervision. Es geht dabei aber nicht nur um eine Pflichtübung: Gerade die gesetzlich geforderte Reflexion ist oft der Moment, in dem ein festgefahrener Fall wieder in Bewegung kommt.

02 — Muss ich selbst Mediator sein, um Mediationssupervision in Anspruch zu nehmen?

Nein. Auch Konfliktmanager, Organisationsentwickler, Projektleiter oder andere Berufsträger, die Konflikte professionell begleiten, profitieren von derselben Art der Reflexion und Fachberatung.

03 — Worin unterscheidet sich Mediationssupervision von einer kollegialen Fallbesprechung?

Mediationssupervision verbindet fachliche Beratung mit einer strukturierten, prozesslenkenden Reflexion — dokumentiert nach internationalen Standards (izMSVO, DACH, ZMediatAusbV). Das geht über einen informellen Austausch deutlich hinaus.

04 — Kann Mediationssupervision auch während eines laufenden Verfahrens stattfinden?

Ja, gerade dann ist sie oft am wertvollsten: Sie ermöglicht, das eigene Handeln im laufenden Prozess zu überprüfen und gefestigt weiterzuarbeiten — statt erst nach Abschluss zu reflektieren.

Der Beginn eines Mandats

Wenn ein Fall Mediationssupervision braucht — im laufenden Verfahren oder danach — beginnt das mit einem Gespräch.

Gespräch vereinbaren